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Orthofocus: Ihre Orthopädie-Wahlärzte in Salzburg

Was ist ein Wahlarzt?

Orthofocus ist ein Zusammenschluss mehrerer Orthopädie-Wahlärzte in Salzburg.

Sie haben freie Arztwahl und wählen den Arzt Ihres Vertrauens. Als Wahlärzte haben wir keinen Vertrag zur Direktverrechnung mit Krankenkassen. Sie benötigen daher nicht unbedingt eine Überweisung vom Hausarzt oder die E-Card.

 

Was kosten Wahlärzte, und wie funktioniert die Verrechnung?

Für die erbrachten ärztlichen Leistungen erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie bekommen dann einen gewissen Prozentsatz (ca. 80% des jeweiligen Kassentarifs) von der Krankenkasse rückerstattet. Die Leistung „Zeit“ wird von den Kassen leider nicht ausreichend bewertet. Manche Leistungen des Wahlarztes sind im Tarifkatalog der Krankenkassen nicht enthalten und werden daher auch nicht rückerstattet.

Wir unterstützen Sie gerne bei den Einreichungsformalitäten.

Zusatzversicherungen für ambulante Leistungen übernehmen meist den Differenzbetrag.

Der Wahlarzt kann sein Honorar selbst festlegen. Scheuen Sie sich nicht, uns vor der Behandlung nach den voraussichtlichen Kosten zu fragen. Diese sind transparent und leistungsbezogen gestaltet.

 

Sie haben eine Zusatzversicherung für ambulante Leistungen, also eine private Krankenversicherung? Dann können Sie bei dieser den Differenzbetrag zwischen Honorarnote und Krankenkassenbetrag einreichen, und er wird Ihnen zurückerstattet. Darüber hinaus werden von einer privaten Krankenversicherung zum Teil auch Honorare für ärztliche Leistungen erstattet, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden. Erkundigen Sie sich am besten vorab bei Ihrer Zusatzversicherung, ob eine bestimmte Therapie oder Leistung dort übernommen wird.

Sie sind unsicher oder haben Fragen zur Verrechnung? Gerne beraten und unterstützen wir Sie beim Einreichen der Honorarnote – auch schon vor Beginn der Behandlung!

Welche Vorteile hat die Behandlung durch einen Wahlarzt?

Als unser Patient – als Patient eines Wahlarztes – genießen Sie zahlreiche Vorteile. Vor allem der Faktor „Zeit“ spielt bei uns eine große Rolle. Wir haben mehr Zeit für eine umfassende Diagnose und eine individuelle Betreuung – kurz gesagt: für Sie und Ihr Wohlbefinden.

Wir sind in der Terminvergabe sehr flexibel. Kurzfristige Termine oder auch Abendtermine sind möglich. Auch Ihre Wartezeit in der Praxis verringert sich auf ein Minimum.

Als Wahlärzte haben wir außerdem den Vorteil, dass wir neben dem üblichen Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung auch viele Sonderleistungen und alternative Behandlungsmethoden anbieten können. Für Sie bedeutet das: eine effizientere Behandlung und optimale Genesung!

Ihre Vorteile als Privatpatient zusammengefasst:

  • individuelle Behandlungen ohne Zeitdruck
  • keine langen Wartezeiten in der Ordination
  • kurzfristige Terminvereinbarung möglich
  • Angebote für Zusatzleistungen

 

Können mich Wahlärzte überweisen?

Als Wahlärzte können wir Sie auch – wie ein Kassen-Vertragsarzt – anderen Ärzten (Kassenärzten und Wahlärzten) zuweisen, sowie in Krankenanstalten einweisen. Überweisungen zu Kassenärzten mit unterschiedlichen Leistungen – wie z.B. Röntgen, Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT) oder Labor – werden ebenfalls von der Krankenkasse bezahlt.

 

Können mir Wahlärzte Medikamente oder Heilbehelfe verordnen?

Mit einem Rezept vom Wahlarzt erhalten Sie – wie mit einem Rezept vom Vertragsarzt – Medikamente in jeder Apotheke. Heilbehelfs-Verordnungen werden nach Genehmigung durch Ihre Kasse von dieser bezahlt.